Elternzeit – die Familie steht im Vordergrund

Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen genutzt werden, wenn sie Beide das gemeinsame Sorgerecht haben. Nach der Geburt des Kindes besteht ein Anspruch auf Elternzeit die ersten drei Lebensjahre. Wenn man die Elternzeit gleich an den Mutterschutz anschließen möchte, muss man es sechs Wochen vor der Geburt des Kindes schriftlich beantragen, sonst acht Wochen vorher. Der Arbeitgeber muss einen freistellen damit man Zeit mit der Familie verbringen kann. Nach dem Ende der Elternzeit ist es möglich, sich mit dem Arbeitgeber auf eine Teilzeitstelle zu einigen oder eine Rückkehr in den Vollzeitjob. Um für die Familie da sein zu können, bekommt jeder vom Staat das Elterngeld. Die Berechnung bezieht sich auf den letzten Nettoverdienst, wobei es 1800 Euro nicht übersteigt. Beratung bieten hier zahlreiche öffentliche Einrichtungen. Das Geld bekommen alle berechtigten Eltern, wobei der Mindestbetrag 300 Euro beträgt, selbst wenn man vor der Geburt nicht berufstätig oder Geringfügig beschäftigt war. Es wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt; in der Regel wird es die Ersten zwölf Monate gezahlt. Um diesen Antrag stellen zu können benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes, seinen Einkommensteuerbescheid und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Während des Elternurlaubs darf man Teilzeit beschäftigt sein entweder in seinem Betrieb oder aber auch in einem anderen. Besonderen Schutz hat man während dieser Zeit, wie auch in der Schwangerschaft, man ist nicht kündbar. Wenn man diesen Urlaub in Anspruch nimmt ist man die Ersten drei Jahre weiterhin arbeitslos versichert, wenn man es vorher auch war. Da flexible Arbeitszeiten in Männerberufen fast nicht möglich sind nehmen sehr wenig Väter die Möglichkeit war, obwohl es Ihnen rechtlich zustehen würde. Sie könnten sich diese Zeit auch mit ihrer Frau teilen, sodass beide Elternteile die Möglichkeit haben die ersten Monate mit dem Kind zu verbringen. Falls man während dieser Zeit erneut schwanger werden sollte kann man diese Auszeit auch für das zweite Kind beantragen beziehungsweise den Urlaub verlängern. Wenn das der Fall sein sollte erhöht sich das Elterngeld um 10% bis das ältere Kind drei Jahre alt ist.

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