Die Entscheidung, eine eigene Familie zu gründen, fällt vielen Paaren heutzutage nicht leicht, denn das Modell der vorherigen Jahrzehnte, dass der Vater arbeiten geht und die Mutter zu Hause bleibt, gibt es so in dieser Form größtenteils nicht mehr. Viele Frauen haben eine hohe Qualifikation im Beruf und wollen diesen auch nicht komplett aufgeben. Damit der neue Erdenbürger einen guten Start ins Leben bekommt, wurde die Elternzeit und damit verbunden, das Elterngeld, eingeführt, in der einer der Elternteile zunächst zu Hause beim Kind bleiben kann. Der in den früheren Jahren eingetretene Lohnausfall wird durch die Zahlung des Elterngeldes zumindest teilweise ausgeglichen. Derjenige, der die Elternzeit in Anspruch nimmt, bekommt das Geld anteilig ausbezahlt. Es steht den Eltern auch frei, sich die Elternzeit aufzuteilen, so dass beide Partner jeweils zu Hause bei der Familie sein können und in ihrem Beruf weiter arbeiten können. So sind Familie und Beruf wunderbar miteinander zu vereinen, mit Zahlung des Elterngeldes jedoch höchstens für 14 Monate. Wie hoch der monatliche Beitrag ist, hängt vom durchschnittlichen Monatseinkommen ab, das die Betreuungsperson im Vorjahr verdient hat. Es wurde jedoch eine Obergrenze von 1800 € festgelegt, der Mindestsatz liegt bei 300 € im Monat. Einen Anspruch auf 300 € im Monat haben alle frisch gebackenen Eltern für den Zeitraum von 1 Jahr, egal, ob sie vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, oder nicht. Bis zu 75 € mehr im Monat gibt es bei Mehrlingsgeburten oder bei dichter Kinderfolge.
Eine Ausnahme gibt es allerdings zu beachten: Hat ein Elternpaar im Jahr vor der Geburt des Kindes ein Einkommen von mehr als 500 000 € erzielt, entfällt die Zahlung des Elterngeldes. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei einem zu versteuernden Vorjahreseinkommen von 250 000 €. Seit dem 1. Januar 2011 greifen Neuregelungen, die alle Eltern betreffen, die einen Elterngeldbescheid erhalten haben oder bereits Elterngeld beziehen. Demnach wurde der anteilig ausbezahlte Betrag von 67 auf 65 % bei Monatseinkommen von mehr als 1200 € gesenkt.

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